AGB

Teilnahmebedingungen Stand 24.09.2021


Vorabinformation:

Wir führen alle Veranstaltungen unter geltenden behördlichen Auflagen durch.

Das heisst für dich im zuge von z.B. Corona. Wenn ein Event (auch kurzfristig) unter 2G oder auch 3G Regelungen fällt, um das Event durchführen zu können, dann schliesst dieses einen rücktritt von dir aus.

Prüfe daher bitte vor deiner Buchung, ob du die geltenden Regeln, oder auch zukünftige behördliche Anordnungen für dein Event akzeptieren möchtest. Sollte dieses nicht der Fall sein, dann verzichte bitte aus Rücksicht auf andere Teilnehmer auf eine Buchung.

 

(1) Jedes Nord-Marsch Event (nachfolgend Event genannt) wird von der Nord-Marsch Sportevents UG (haftungsbeschränkt), (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) durchgeführt. Firmensitz ist Nord-Marsch Sportevents UG (haftungsbeschränkt), Holstenstr. 26, 25462 Rellingen

 

(2) Alleiniger Vertragspartner aller Teilnehmer ist der Veranstalter.

 

(3) Teilnehmer ist eine natürliche Person, welche an einem Event teilnimmt.

 

(4) Interessierter ist eine natürliche Person, welche an einem Event teilnehmen möchte.

 

 

§1 Anwendungsbereich

 

(1) Diese Teilnahmebedingungen regeln das zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag) zwischen einem Teilnehmer und dem Veranstalter.

 

(2) Der Organisationsvertrag kommt zustande, wenn der Veranstalter oder sein beauftragter Ticketdienstleister dem Interessierten eine E-Mail mit der Zahlungsbestätigung für die Anmeldung schickt.

 

 

§2 Teilnahmebedingungen und Gesundheit der Teilnehmer

 

 

(1) Der Veranstalter veröffentlicht die Teilnahmebedingungen auf der Website (www.nord-marsch.de) und fordert nur natürliche Personen zur Teilnahme auf, die Ihrem subjektivem Empfinden nach, in der körperlichen und mentalen Verfassung sind, eine solche sportliche Leistung abzurufen. Es wird ebenfalls klar vermittelt, dass jeder Teilnehmer vorzeitig aussteigen kann und sich nach Möglichkeit in Gruppen aufhält und wandert. Teilnehmer die in einem körperlich nicht einwandfreien Zustand sind und auch mentale Probleme haben, raten wir ganz klar von der Teilnahme ab. Jeder Teilnehmer muss eine gewisse Grundsportlichkeit mitbringen und ist für sich und sein Wohl selbst verantwortlich.

 

(2) Der Teilnehmer bestätigt durch die Anmeldung das Vorhandensein der gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme eigenverantwortlich. Gegebenenfalls sollte der Teilnahme (bei Unsicherheit) die gesundheitlichen Voraussetzungen bei einem Facharzt prüfen und bestätigen lassen.

 

(3) Zur Teilnahme muss die natürliche Person zum Zeitpunktes des Startes der Veranstaltung das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ausnahmen sind Jugendliche oder Kinder in Begleitung ihres(r) Erziehungsberechtigten. Diese sind für die Teilnahme von unter 18 jährigen verantwortlich und dürfen diese auch nicht alleine laufen lassen. eine ständige begleitung ist zu gewährleisten.

 

(4) Das startgeld für die Teilnahme wird für die Organisation der veranstaltung, Verpflegungsstationen, das Ausgeben der Verpflegung, für die Bereitstellung von Sanitätern an den Verpflegungsstationen und für das Ausstellen von Urkunden, Orden und dem Startpaket erhoben. Ebenso gilt es zu beachten, dass die StVO bei jeder Veranstaltung gilt.


Bei virtuellen Veranstaltungen wird die Anmeldegebühr für das Startpaket und das Teilnehmerpaket (Urkunde) bzw. Finisherpaket (Urkunde, Medaille, etc.) erhoben. 

 

 

§3 Persönlichkeitsrecht und Datenschutz

 

 

(1) Der Teilnehmer erklärt sich bei der Anmeldung einverstanden, dass Fotos, Videoaufnahmen und Interviews (in Print und sozialen Medien) die während der Veranstaltung entstehen, ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden dürfen.

 

(2)  Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich mit der Veröffentlichung personenbezogener Daten (Name, Alter, Startnummer, etc.) in allen veranstaltungsrelevanten Medien einverstanden.

 

(3) Der Teilnehmer erklärt sich bei der Anmeldung einverstanden, den Newsletter der zu erhalten. Dies ist nötig, um Teilnehmer mit Informationen zu Verpflegungspunkten, Öffnungszeiten und weiteren Informationen zu versorgen. Desweiteren erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass seine Daten (E-Mail-Adresse, Vorname, Nachname) in dem genutzen E-Mail Anbieter gespeichert werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und lediglich zur Verbreitung von Informationen in Bezug auf die Veranstaltungen genutzt. die datenschutzerklärung ist auf der webseite www.nord-marsch.de abrufbar.

 

 

§4 Haftungsausschluss

 

(1) Der Veranstalter haftet nicht für Folgen von gesundheitlichen Risiken in der Person des Teilnehmers.

 

(2) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände der Teilnehmer und weiterer Zuschauer.

 

(3) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt (z.B. behördliche Anordnung, Unwetter, Terrordrohung, Feuer) verpflichtet und berechtigt die Veranstaltung zu verändern oder abzusagen, so besteht kein Anspruch auf die Rückzahlung der Anmeldegebühren (Tickets) und es gibt ebenfalls keine Schadensersatzansprüche.

 

(4) Für Schäden aus der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit, haftet der Veranstalter nicht.

 

(5) Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. 

 

 

§5 Haftungsbegrenzung

 

(1) Die Ansprüche der Teilnehmer auf Schadensersatzansprüche oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richtet sich nach den Bestimmungen von §4 der Teilnahmebedingungen.

 

 

§6 Stornierung

 

Nach § 312 g BGB sind Veranstaltungs Anmeldungen von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.

 

§7 Strecke

 

Der Veranstalter behält sich vor, die angegebene Wanderstrecke jederzeit zu verändern. Gründe dafür könnten städtische Auflagen, Wetterumstände oder bessere Planungsmöglichkeiten sein. Mögliche Änderungen werden per Email mitgeteilt.

 

§8 Ausschluss von der Veranstaltung

 

Der Veranstalter behält sich vor Teilnehmer, die sich nicht verantwortungsvoll verhalten, vor und während des Events auszuschließen. Mögliche Gründe dafür können sein: unzureichende Ausrüstung, Alkoholkonsum, Drogenkonsum, Verletzungen, Umweltverschmutzung oder die Gefährdung Anderer.

 

§9 Zusatz zu Sonderveranstaltungen

 

Über eine Reiserücktrittsversicherung kann der Teilnehmer seine Reise inkl. Ticket z.B. bei Krankheit absichern. wir empfehlen dieses abzuschließen.

 

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand ist rellingen

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